Die arbeitstherapeutischen Maßnahmen in der Ergotherapie beziehen reale Arbeitsbedingungen
in den Behandlungsprozeß ein.
Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung in ihren
Arbeitsfähigkeiten beeinträchtigt sind, so daß sie einer beruflichen Tätigkeit nicht oder
nur eingeschränkt nachgehen können.
- Erproben und Feststellen der Arbeltsfähigkeiten und -fertigkeiten
- Erhaltung und Förderung von Arbeitsfähigkeiten
- Beratung über Wieder-/Eingliederungs-moglichkelten in das Arbeitsleben
- Individuelle Beratung und Betreuung an der Arbeitsstelle und Arbeitsplatzanpassung
- in Fachkliniken und -abteilungen für Psychiatrie, Suchterkrankung,
Neurologie und Orthopädie
- in ergotherapeutischen Praxen
- in Werkstätten für körperlich, geistig oder psychisch Behinderte
- in Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken
- in Zuverdienstfirmen
- in Selbsthilfefirmen und lntegrationsdiensten
- in Tagesstätten für psychisch Behinderte
- in Wohnheimen
- im psychosozialen Fachdienst der Hauptfürsorgestelle
- in Jugend- und Strafvollzugsanstalten